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   OLG Jena, 26.03.2007 - 9 U 869/06   

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OLG Jena, 26.03.2007 - 9 U 869/06 (https://dejure.org/2007,37109)
OLG Jena, Entscheidung vom 26.03.2007 - 9 U 869/06 (https://dejure.org/2007,37109)
OLG Jena, Entscheidung vom 26. März 2007 - 9 U 869/06 (https://dejure.org/2007,37109)
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  • BGH, 12.01.2007 - V ZR 148/06

    Eintragung einer Grunddienstbarkeit für die Versorgung mit Trinkwasser

    Auszug aus OLG Jena, 26.03.2007 - 9 U 869/06
    Der rechtliche Ausgangspunkt des Landgerichts, für die Erforderlichkeit im Sinne dieser Vorschrift müssten nicht die Voraussetzungen eines Notwegerechts gegeben sein, ist zutreffend und entspricht der einhelligen Auffassung in der Rechtsprechung, auch in der des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 12.01.2007, V ZR 148/06 m.w.N.).

    Es kommt vielmehr darauf an, ob eine Alternativlösung unverhältnismäßig kostspieliger, technisch aufwändiger oder sonst belästigender wäre, was der Bundesgerichtshof bereits bei Verlegungskosten von etwa 3 000 DM angenommen hat ( BGH, Urteil vom 12.01.2007, V ZR 148/06 ).

  • BayObLG, 07.05.2002 - 3Z BR 55/02

    Kosten bei identitätswahrendem Formwechsel - Umwandlung von GbR in KG bei

    Auszug aus OLG Jena, 26.03.2007 - 9 U 869/06
    Der Senat vermag sich schließlich auch nicht der Auffassung anzuschließen, wonach bei Eintragung der Gesellschafter im Grundbuch mit dem Zusatz "als Gesellschafter bürgerlichen Rechts" bereits die BGB-Gesellschaft als Eigentümerin eingetragen sei ( BayObLG Rpfleger 2002, 536 mit Anmerkung Demharter).
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Jena, 26.03.2007 - 9 U 869/06
    Aus der Anerkennung der Rechtsfähigkeit der BGB-(Außen-)Gesellschaft durch den Bundesgerichtshof (vgl. BGHZ 146, 341 ff. ) ergibt sich entgegen der Auffassung der Beklagten nicht zwangsläufig auch deren Grundbuchfähigkeit.
  • BGH, 26.01.2006 - V ZB 132/05

    Verwaltertätigkeit einer BGB -Gesellschaft

    Auszug aus OLG Jena, 26.03.2007 - 9 U 869/06
    Hierfür spricht auch die Auffassung des Bundesgerichtshofs, dass die Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht dazu führt, dass diese Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz sein kann ( BGH Rpfleger 2006, 257).
  • BGH, 12.03.1986 - VIII ZR 64/85

    Prozeßführungsbefugnis des Konkursverwalters nach Beschlagnahme einer

    Auszug aus OLG Jena, 26.03.2007 - 9 U 869/06
    Der Senat schließt sich der inzwischen herrschenden Meinung an, dass die während des Prozesses angeordnete Zwangsverwaltung die Prozessführungsbefugnis des Schuldners auch im Passivprozess (zum Aktivprozess vgl. BGH NJW 1986, 3206 ff.) nicht berührt ( OLG Naumburg OLG-NL 2001, 20 f.; Haarmeyer/Wutzke/Förster/Hintzen, Zwangsverwaltung, § 7 ZwVwV Rn. 6; Depre'/Mayer, Die Praxis der Zwangsverwaltung, Rn. 551, 552 jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 31.10.2002 - 2Z BR 70/02

    Keine Grundbuchfähigkeit der BGB -Gesellschaft

    Auszug aus OLG Jena, 26.03.2007 - 9 U 869/06
    Der Senat teilt die in Rechtsprechung und Literatur nach wie vor herrschenden Auffassung, dass die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als solche nicht grundbuchfähig und aus diesem Grund auch nicht Grundstückseigentümerin sein kann (BayObLGZ 2002, 330 ff; OLG Celle NJW 2006, 2194 ff. jeweils m.w.N.).
  • OLG Celle, 13.03.2006 - 4 W 47/06

    Eintragungsfähigkeit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in das Grundbuch;

    Auszug aus OLG Jena, 26.03.2007 - 9 U 869/06
    Der Senat teilt die in Rechtsprechung und Literatur nach wie vor herrschenden Auffassung, dass die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als solche nicht grundbuchfähig und aus diesem Grund auch nicht Grundstückseigentümerin sein kann (BayObLGZ 2002, 330 ff; OLG Celle NJW 2006, 2194 ff. jeweils m.w.N.).
  • BGH, 03.05.2002 - V ZR 246/01

    Rechtsstellung des Nutzers einer bebauten Kleingartenparzelle

    Auszug aus OLG Jena, 26.03.2007 - 9 U 869/06
    Dass es sich bei dem Rat der Stadt um eine staatliche Stelle im Sinne der zitierten Vorschrift handelt, bedarf keiner Begründung; dass möglicherweise nicht alle zuständigen staatlichen Stellen - insbesondere die Abteilung staatliches Eigentum beim Rat des Kreises - zugestimmt haben, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unerheblich ( BGH VIZ 2002, 642 ff.).
  • BGH, 22.10.2004 - V ZR 70/04

    Voraussetzungen eines Bereinigungsanspruchs

    Auszug aus OLG Jena, 26.03.2007 - 9 U 869/06
    Abgesehen davon erfordert der Bereinigungsanspruch nach § 116 Abs. 1 BGB eine Billigung der Mitbenutzung durch staatliche Stellen der DDR nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gar nicht; es reicht vielmehr aus, dass die Mitbenutzung nach der Verwaltungspraxis der DDR oder nach den DDR-typischen Gegebenheiten als rechtmäßig angesehen wurde und ihr deshalb zumindest faktisch Schutz zukam ( BGH ZOV 2005, 29 f.m.w.N.).
  • BGH, 25.02.2000 - V ZR 203/99

    Bestellung eines Wegerechts

    Auszug aus OLG Jena, 26.03.2007 - 9 U 869/06
    Der Zweck von § 116 SachenRBerG besteht anders als der von § 917 BGB nicht darin, die Mitbenutzung neu zu eröffnen, sondern der zu DDR-Zeiten gesicherten Stellung des Mitbenutzers über den 2.10.1990 hinaus Bestand zu verleihen ( BGHZ 144, 25 ).
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